Private Altersvorsorge
Ihr vertrauensvoller Partner für Ihre Altersvorsorge aus Würzburg.
Ich bin Florian Langer, als Versicherungs- und Finanzmakler setze ich mich engagiert für Ihre finanziellen Belange und Absicherungen ein.
Mit langjähriger Erfahrung, persönlicher Beratung und einem offenen Ohr für Ihre individuellen Bedürfnisse finde ich die beste Lösungen, für Ihre Altersvorsorge
Vertrauen Sie auf meine über 15 jährige Expertise – ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihre Zukunft gemeinsam sicher zu gestalten.
Wir zeigen Ihnen die Unterschiede der Altersvorsorgelösungen auf, damit Sie eine gute Entscheidung treffen.
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Private und betriebliche Altersvorsorge
Alle Arte von Rentenversicherungen
Steuervorteile werden einbezogen
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur privaten Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Sie können frühestens mit 63 in Rente gehen, müssen dann jedoch Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, werden Ihnen 3,6% von Ihrer Renten abgezogen. Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbezug ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Das bedeutet, dass Sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen, dürfen Sie jedoch mit 65 Jahren ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen.
Bis 2004 war die gesetzliche Rente steuerfrei. Seitdem werden Altersrenten jedoch besteuert. Rentner, die 2005 in Rente gingen oder bereits Rente bezogen, mussten 50% Ihrer Rente versteuern. Seitdem steigt dieser Satz immer weiter an. Ab 2040 werden Renten zu 100% versteuert. Bei staatlich geförderten und privaten Altersvorsorgeprodukten gibt es andere Regelungen für die Besteuerung. Sprechen Sie uns an.
Steuerlich absetzen können Sie alle staatlich geförderten Produkte wie die Riester Rente, die Basis-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungsverträge können Sie dagegen nicht von der Steuer absetzen.
Einer der Vorteile der privaten Rentenversicherung ist die flexible Auszahlung im Rentenbezug. Sie können dabei zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen. Zudem können Sie schon in der Ansparphase jederzeit Teile des Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Steuerlast deutlich geringer ausfällt, da die Leistungen aus den Verträgen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Der Nachteil gegenüber beispielsweise einer Direktversicherung ist, dass Sie die Beiträge für die private Rentenversicherung aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen bezahlen und eine steuerliche Geltendmachung so nicht möglich ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge besonders. Spart Ihr Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge ein, ist er seit 2019 verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen.
Riester- und Rürup-Produkte werden beide staatlich gefördert. Die Unterschiede liegen in der Art der Förderung. Bei der Riester Rente können Sie maximal 2.100 Euro Beitrag pro Jahr absetzen. Bei der Rürup Rente sind es Stand 2019 24.305 Euro. Bei der Riester Rente gibt es zusätzlich eine Zulage, die direkt in den Vertrag eingezahlt wird. Erwachsene erhalten 175 Euro. Für Kinder, die noch Kindergeld beziehen, gibt es ebenfalls eine Zulage. Vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro jährlich und Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, sogar 300 € pro Jahr.
Die gesetzliche Rentenversicherung allein ist für heutzutage als Altersvorsorge nicht mehr ausreichend.
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