Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). Die […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank
als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).

Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.

Aktuelle News

{{brizy_dc_image_alt entityId=
OIF-Anleger nach Rückgabestopp verunsichert
Fallende Immobilienpreise, starke Mittelabflüsse, bescheidenes Neugeschäft: Die letzten Jahre waren für die deutschen offenen Immobilienfonds (OIFs) nicht einfach. Seit August 2023 zogen die Anleger unterm Strich 13,4 Milliarden Euro aus den Fonds ab, allein im vergangenen November knapp 600 Millionen. Über die erforderliche Liquidität zur kurzfristigen Rücknahme der Anteile verfügen offenbar nicht alle OIFs – […]
{{brizy_dc_image_alt entityId=
Eigenbeteiligung für stationäre Pflege steigt auf 3.245 Euro
Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) verteuert sich die stationäre Pflege in Deutschland weiterhin mit einem Vielfachen der allgemeinen Inflationsrate. Konkret: um 9 Prozent auf Jahressicht. Dadurch müssen die Pflegebedürftigen aktuell im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.245 Euro aus eigener Tasche zuzahlen, im Januar 2025 waren es noch 2.984 Euro. Die Eigenbeteiligungen fallen indes von […]